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Barrierefreiheitserklärung

Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, unsere digitalen Angebote so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Im Einklang mit den Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) setzen wir uns fortlaufend dafür ein, die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit unserer Website für alle Menschen – unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten – stetig zu verbessern.

Die Freiburger Vermögensmanagement GmbH hat Informationen in Leichter Sprache unter folgendem Link zusammen gestellt: https://www.freiburger-vm.de/barrierefreiheit/verstaendliche-sprache 
 

Feedback und kontinuierliche Entwicklung

Ihre Rückmeldungen sind für uns von großer Bedeutung, denn sie helfen uns dabei, die Barrierefreiheit unserer Website stetig zu verbessern. Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess, bei dem wir regelmäßig den aktuellen Stand unserer Maßnahmen überprüfen und diese an technische Neuerungen sowie gesetzliche Anforderungen anpassen. Daher freuen wir uns sehr über Ihre Fragen, Hinweise oder Verbesserungsvorschläge zu unserer Website
 

Persönlicher Austausch

Der persönliche Kontakt liegt uns sehr am Herzen. Wir nehmen uns gerne die Zeit für ein offenes und vertrauensvolles Gespräch, bei dem wir ganz auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingehen. Dabei erklären wir Ihnen alles genau und verständlich. Unsere barrierefreien Räumlichkeiten laden Sie dazu ein, sich bei uns rundum wohl und willkommen zu fühlen.
 

Name und Anschrift des Verantwortlichen

Die Freiburger Vermögensmanagement GmbH (nachfolgend „FVM“),
ist eingetragen beim Amtsgericht Freiburg unter HRB 5805.
Geschäftsführer Claus Walter (Vorsitz), Ralf Streit
Telefon: 0761 / 21 71 071
Telefax: 0761 / 21 71 070
info@freiburger-vm.de
www.freiburger-vm.de

Nach § 14 Abs.1 Nr.2 in Verbindung mit Anlage 3 des BFSG sind wir verpflichtet, für die Allgemeinheit in barrierefreier Form Informationen zur Funktionsweise der angebotenen Wertpapierdienstleistungen zugänglich zu machen. Diese Informationen müssen auch erläutern, wie wir die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit in Bezug auf die von uns angebotenen Wertpapierdienstleistungen erfüllen. Alle Verbraucher sollen einen einfachen Zugang zu den angebotenen Dienstleistungen haben und dabei nicht auf fremde Hilfe angewiesen sein. Für die Informationen ist vorgesehen, dass ihr Schwierigkeitsgrad das Sprachniveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates nicht überschreitet. Das bedeutet, dass vorausgesetzt werden kann, dass die wichtigsten Inhalte auch von komplexen Texten zu konkreten und abstrakten Themen verstanden werden.
 

Welche Wertpapierdienstleistung bieten wir an?

Wir bieten folgende Wertpapierdienstleistungen an:

  • Finanzportfolioverwaltung (Vermögensverwaltung)
  • Anlageberatung
  • Anlagevermittlung
  • Abschlussvermittlung
     

Wie erfüllen wir die Barrierefreiheitsanforderungen?

Die gesetzlichen Regelungen verpflichten uns, für die Erbringung der Wertpapierdienstleistung bestimmte Barrierefreiheitsanforderungen zu erfüllen. Dies gewährleisten wir wie folgt:

Barrierefreiheit dieser Information

Diese Informationen stellen wir Ihnen über verschiedene sensorisch wahrnehmbare Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung. Dies sind:

  • Die persönliche Aushändigung in Papierform in unseren Geschäftsräumen.
  • Das Vorlesen durch unsere Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen.
  • Durch Abrufen von unserer Firmenwebseite.

Die Inhalte dieser Informationen sind in einer verständlichen Sprache formuliert. Das Sprachniveau B des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen wird nicht überschritten. Das Sprachniveau B2 gilt aber nicht für den Vertrag und die dazugehörenden vorvertraglichen Informationen.
 

Barrierefreiheit unserer Website

Über unser Unternehmen und die angebotenen Dienstleistungen können Sie sich auf unserer Webseite informieren. Die Inhalte unserer Webseite entsprechen den allgemeinen Grundsätzen an barrierefreie Webinhalte. Diese sind:

  • Wahrnehmbarkeit: Möglichst alle Nutzer sollen die Informationen sowie die weiteren Funktionen wahrnehmen können. Hierzu stellen wir sicher, dass zu Bildern, Grafiken und Videos erklärende Alternativtexte abrufbar sind.
  • Bedienbarkeit: Möglichst alle Nutzer sollen die Funktionen bedienen können. Dazu stellen wir sicher, dass die Webinhalte mit einer Tastatur bedienbar sind.
  • Verständlichkeit: Für möglichst alle Nutzer gestalten wir die Webinhalte lesbar und möglichst in einer einfachen Sprache.
  • Robustheit: Die Webinhalte sind mit assistiven Technologien kompatibel. Das heißt sie sind für Programme zum Vorlesen, zum Vergrößern der Texte oder zur Umwandlung von Sprache in Text geeignet.
     

Nicht oder begrenzt barrierefreie Inhalte

Der Freiburger Vermögensmanagement GmbH ist bewusst, dass die bisherige Praxis, Untertitel für Hörbehinderte einzufügen, nicht ausreichend ist. Untertitel ersetzen Gebärdensprache nicht, denn nicht jeder, der Gebärdensprache spricht, kann auf dem gleichen Niveau lesen. Schriftsprache ist für Hörbehinderte eine Fremdsprache. Die Wiedergabe der akustischen Infos in Schriftsprache wie beispielsweise mit Untertiteln ist für schriftkompetente Menschen geeignet - dazu zählen Schwerhörige und nur ein Teil der Gehörlosen. 

Einige PDF-Dokumente/Downloads, sind nicht oder noch nicht barrierefrei, werden aber nach und nach durch barrierefreie Versionen ersetzt.

Nicht alle Bilder enthalten die korrekten Alternativtexte. Sofern die Freiburger Vermögensmanagement GmbH innerhalb der Bearbeitung von Texten und Bildern dies zur Kenntnis nimmt, werden die Alternativtexte nachträglich angepasst.

Einige Grafiken und Schaubilder sind aktuell noch nicht vollständig barrierefrei, werden aber nach und nach überarbeitet und bereitgestellt. Auf einzelnen Seiten werden tagesaktuelle Inhalte zu den Fonds der Freiburger Vermögensmanagement GmbH (Diagramme, Texte, Tabellen) von Anevis bezogen. Der Freiburger Vermögensmanagement GmbH ist bewusst, dass die Daten im derzeitigen Format nicht barrierefrei sind. An der Verbesserung der Barrierefreiheit wird gearbeitet.
 

Barrierefreiheit der Vermögensverwaltung

Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrages in Textform

Der Vermögensverwaltungsvertrag wird in der Regel in Textform mit Ihrer persönlichen Unterschrift geschlossen. Auch die anderen Dokumente werden in der Regel in Textform zur Verfügung gestellt. Bei graphischen Darstellungen in den Dokumenten sind Beschreibungen beigefügt. Sämtliche Dokumente in Textform können vorgelesen und ausführlich erläutert werden. 

Die Vermögensverwaltung erfolgt nach Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrages grundsätzlich ohne eine weitere persönliche Kommunikation. Wir treffen die einzelnen Anlageentscheidungen ohne Rücksprache mit Ihnen.

Die zuständige Marktüberwachungsbehörde

Zuständige Behörde für die Überwachung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen ist:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
E-​Mail: MLBF@ms.sachsen-​anhalt.de