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Anlage- und Abschlussvermittlung in verständlicher Sprache

Anlageberatung gehört nicht zu unserem Kerngeschäft. Wir bieten sie nur punktuell und in Ausnahmefällen an – zum Beispiel dann, wenn eine individuelle Vermögensverwaltung (noch) nicht in Frage kommt oder zur Ergänzung spezieller Fragestellungen.

Unser Ziel ist es, Ihnen auch in diesem Rahmen eine fundierte, transparente und verständliche Beratung zu bieten. Wenn Sie Interesse an einer punktuellen Anlageberatung haben, laden wir Sie herzlich zu einem unverbindlichen persönlichen Gespräch ein, in dem wir Ihnen unsere Arbeitsweise näher vorstellen.

Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, unsere digitalen Angebote so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Im Sinne des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) arbeiten wir kontinuierlich daran, unsere Website so zugänglich wie möglich zu gestalten – für alle Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten.

Zur Anlagevermittlung und Abschlussvermittlung (Vermittlung)

Anlagevermittlung und Abschlussvermittlung gehört nicht zu unserem Kerngeschäft. Wir bieten sie nur punktuell und in Ausnahmefällen an – zum Beispiel dann, wenn eine individuelle Vermögensverwaltung (noch) nicht in Frage kommt oder zur Ergänzung spezieller Fragestellungen.

Unser Ziel ist es, Ihnen auch in diesem Rahmen eine fundierte, transparente und verständliche Beratung zu bieten. Wenn Sie Interesse an einer punktuellen Anlagevermittlung und Abschlussvermittlung haben, laden wir Sie herzlich zu einem unverbindlichen persönlichen Gespräch ein, in dem wir Ihnen unsere Arbeitsweise näher vorstellen.

Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, unsere digitalen Angebote so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Im Sinne des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) arbeiten wir kontinuierlich daran, unsere Website so zugänglich wie möglich zu gestalten – für alle Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten.

Allgemeine Beschreibung

Die Anlagevermittlung und Abschlussvermittlung wird auch als „beratungsfreies Geschäft“ bezeichnet. Dies deshalb, weil hierbei keine Empfehlung erteilt wird. Wir vermitteln Ihnen lediglich ein Geschäft über den Kauf oder Verkauf eines Finanzinstruments. Dabei achten wir nicht darauf, ob dieses Geschäft ihren Anlagezielen oder ihrer Risikobereitschaft oder Ihren Nachhaltigkeitspräferenzen entspricht. Es kommt lediglich darauf an, ob Sie über ausreichende Kenntnisse oder Erfahrungen verfügen, um die mit dem Geschäft verbundenen Risiken verstehen zu können.

Was ist der Unterschied zwischen Anlagevermittlung und Abschussvermittlung?

Der Unterschied zwischen Anlagevermittlung und Abschlussvermittlung ist formal. Bei der Anlagevermittlung leiten wir den von Ihnen bereits unterzeichneten Kauf- oder Verkaufsauftrag in Bezug auf ein Geschäft mit einem Finanzinstrument an den Empfänger der Erklärung weiter. 

Bei der Abschlussvermittlung erteilen Sie uns eine Vollmacht, damit wir für Sie den Kauf- oder Verkaufsauftrag in Bezug auf ein Finanzinstrument gegenüber dem Empfänger erteilen können. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie uns beauftragen und bevollmächtigen, für ihr Wertpapierdepot bestimmte Kauf- oder Verkaufsorder zu erteilen. 

In der Praxis werden die beiden Wertpapierdienstleistungen nicht unter­schieden. In der Regel ist nur von einer „Vermittlung“ die Rede. Daher bezeichnen wir diese Dienstleistung im Folgenden auch nur als „Vermittlung“. 

Weitere Erläuterungen zum Verständnis der Vermittlung 

Ermittlung Ihrer Kenntnisse und Erfahrungen

Bei einer Vermittlung müssen Sie die aus dem Geschäft resultierenden wirtschaftlichen Risiken verstehen können. Dazu müssen wir von Ihnen am Anfang Ihre Kenntnisse und Erfahrungen bei der Vermögensanlage ermitteln. Welchen Wissensstand über die mit der Anlage verbundenen Risiken haben Sie?

Wichtig zu wissen ist, was wir anders als bei der Anlageberatung nicht prüfen: 

  • Ihre finanziellen Verhältnisse sind nicht relevant. Wir prüfen daher nicht, wie hoch Ihr Vermögen ist, über welches laufende Einkommen Sie verfügen und wie hoch Ihre laufenden Ausgaben und die sonstigen Belastungen sind. Es kommt nicht darauf an, welche Wertschwankungen und Verluste Sie hinzunehmen in der Lage sind.
  • Ihre Anlageziele (zum Beispiel Altersvorsorge) sind nicht relevant. Wir prüfen daher nicht, was Sie mit der Anlage Ihres Vermögens erreichen möchten.
  • Ihr Anlagehorizont ist nicht relevant. Wir prüfen daher nicht, wann Sie das angelegte Geld wieder benötigen.
  • Ihre Risikobereitschaft ist nicht relevant. Wir prüfen daher nicht, welche Wertschwankungen Sie hinzunehmen, bereit und in der Lage sind.
  • Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen sind nicht relevant. Wir sind nicht verpflichtet zu prüfen, ob ökologische oder soziale Kriterien bei der Anlage zu berücksichtigen sind.

Bevor wir mit Ihnen einen Vermittlungsvertrag abschließen, informieren wir Sie auch über die voraussichtlichen Kosten.

In dem Vermittlungsvertrag sind alle wichtigen rechtlichen Einzel­heiten geregelt.

Prüfung der Angemessenheit

Bei der Vermittlung wird von uns nur die Angemessenheit der Anlage geprüft. Angemessen ist die Anlage, wenn Ihre Kenntnisse und Erfahrungen ausreichen, dass Sie die mit dem vermittelten Finanzinstrument verbundenen wirtschaft­lichen Risiken verstehen. Dies ist eine rein interne Prüfung. Sie erhalten hierzu keine Bestätigung. 

Was ist „reine Ausführung“ und „execution only“?

In der Praxis kommt die Vermittlung auch in der sog. „reine Ausführung“ vor, die auch als „execution only“ bezeichnet wird. Dies bedeutet, dass bei der Vermittlung keine Angemessenheitsprüfung vorgenommen wird. Die Vermittlung ohne Prüfung Ihrer Kenntnisse und Erfahrungen ist aber nur unter besonderen gesetzlichen Voraussetzungen zulässig. Unter anderem muss die Initiative für die Vermittlung des jeweiligen Finanzinstruments ohne Prüfung der Kenntnisse und Erfahrungen von Ihnen ausgehen. Außerdem ist die Vermittlung ohne Angemessenheitsprüfung nicht bei sogenannten komplexen Finanzinstrumenten zulässig.

Welche Informationen erhalten Sie von uns über das vermittelte Geschäft?

Vor Durchführung der Vermittlung erhalten Sie von uns im Fall eines Auftrags zum Kauf eines Finanzinstruments ergänzende Informationen und Hinweise, soweit diese vorhanden sind (z.B. Produktinformationen, Verkaufsprospekt, wesentliche Anlegerinformationen). 

Soweit Sie die Informationen über die Ausführung des Auftrags von dritter Seite (z.B. Depotbank) erhalten, sind wir nicht verpflichtet, Ihnen eine nochmalige Information zu übermitteln. Das bedeutet, dass Sie von uns keine zusammenfassenden Berichte über die ausgeführten Aufträge erhalten. 

Zur Laufzeit des Vermittlungsvertrages

Der Vertrag über die Vermittlung hat keine feste Laufzeit. In der Regel ist der Vertrag mit der Ausführung des konkreten Geschäfts erledigt. Sofern über einen längeren Zeitraum Vermittlungsgeschäfte beauftragt werden sollen, können wir einen entsprechenden Vertrag schließen. Diesen können Sie aber jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigung kann dann nicht mündlich erklärt werden, sondern muss in Textform (zum Beispiel per E-Mail) erfolgen. Demgegenüber können wir selbst den Vertrag nur unter Einhaltung einer Frist kündigen, die im Anlageberatungsvertrag vereinbart ist.

Zu den Kosten eines Vermittlungsvertrages

Über die Kosten der Vermittlung erhalten Sie zu Beginn eine gesonderte Information. Für die Vermittlung erhalten wir eine Vergütung. Diese beträgt einen bestimmten Prozentsatz des Volumens, das Gegenstand des Vermittlungsauftrags ist. 

Die Kosten für die Führung des Wertpapierdepots und der Verrechnungskonten durch die Bank werden von dieser zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für die Kosten für den Erwerb oder den Verkauf der Finanzinstrumente. 

Wann besteht ein Widerrufsrecht?

Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vermittlungsvertrag nicht in unseren Geschäftsräumen abgeschlossen wurde, sondern beispielweise über das Internet oder über das Telefon. Sie können den Vermittlungsvertrag dann innerhalb von zwei Wochen widerrufen. In diesem Falle erhalten Sie von uns eine gesonderte gesetzliche Information in Form der Widerrufsbelehrung. Darin werden Sie über alle weiteren Einzelheiten des Widerrufs informiert. Die Widerrufsfrist von zwei Wochen beginnt erst dann, wenn der Vertrag abgeschlossen wurde und wir Ihnen die Widerrufsbelehrung korrekt erteilt haben. 

Hinweis: Auch wenn Sie den Vermittlungsvertrag widerrufen, berührt dies nicht die Ihnen bereits vermittelten Geschäfte. Das heißt, dass die bis zum Widerruf für Sie auf Basis veranlassten Käufe oder Verkäufe trotz des Widerrufs nicht rückgängig gemacht werden.