Anlageberatung in verständlicher Sprache
Anlageberatung gehört nicht zu unserem Kerngeschäft. Wir bieten sie nur punktuell und in Ausnahmefällen an – zum Beispiel dann, wenn eine individuelle Vermögensverwaltung (noch) nicht in Frage kommt oder zur Ergänzung spezieller Fragestellungen.
Unser Ziel ist es, Ihnen auch in diesem Rahmen eine fundierte, transparente und verständliche Beratung zu bieten. Wenn Sie Interesse an einer punktuellen Anlageberatung haben, laden wir Sie herzlich zu einem unverbindlichen persönlichen Gespräch ein, in dem wir Ihnen unsere Arbeitsweise näher vorstellen.
Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, unsere digitalen Angebote so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Im Sinne des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) arbeiten wir kontinuierlich daran, unsere Website so zugänglich wie möglich zu gestalten – für alle Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten.
Allgemeine Beschreibung
Im Rahmen einer Anlageberatung erteilen wir Ihnen eine bestimme Empfehlung in Bezug auf ein konkretes Finanzinstrument. Die Empfehlung kann sein:
Kauf eines Finanzinstruments, oder
Verkauf eines Finanzinstruments, oder
Halten eines Finanzinstruments, oder
Abraten vom Kauf eines Finanzinstruments.
Sie entscheiden selbst, ob Sie der Empfehlung folgen oder nicht. Mit der erteilten Empfehlung ist die Anlageberatung abgeschlossen. Die Ausführung der Empfehlung zum Beispiel in Form des Kaufs des Verkaufs des Finanzinstrumentes für Ihr Wertpapierdepot ist nicht mehr Teil der Anlageberatung.
Was ist „portfoliobezogene“ Anlageberatung?
Der Normalfall der Anlageberatung bezieht sich auf ein einzelnes Finanzinstrument. Von „portfoliobezogener“ Anlageberatung spricht man, wenn Gegenstand der Empfehlung ein ganzes „Portfolio“ ist.
Das Portfolio besteht aus dem Wertpapierdepot und dem Verrechnungskonto. Ein Wertpapierdepot ist ein besonderes Bankkonto, auf dem die Wertpapiere verbucht sind. Auf dem Verrechnungskonto sind die Geldbeträge verbucht, mit denen die Finanzinstrumente gekauft werden. Auf dem Verrechnungskonto werden auch die aus den Verkäufen erzielten Erlöse gutgeschrieben. Ferner werden dem Verrechnungskonto Erträge gutgeschrieben sowie Kosten belastet. Neben einem Verrechnungskonto in Euro kann es auch eines oder mehrere in einer Fremdwährung geben. Wertpapierdepot und Verrechnungskonten werden nicht von uns, sondern von einer Bank geführt.
Bei der „portfoliobezogenen“ Anlageberatung wird das gesamte „Portfolio“ berücksichtigt. In der Regel werden in regelmäßigen Abständen bestimmte Anlageempfehlungen erteilt, um das gesamte Portfolio auf Ihre Bedürfnisse auszurichten.
Was sind Finanzinstrumente?
Die Anlageberatung bezieht sich auf Anlagemöglichkeiten in Form von „Finanzinstrumenten“. Zu den Finanzinstrumenten gehören:
Wertpapiere, zum Beispiel Aktien, Anleihen, Zertifikate und Optionsscheine,
Anteile an Investmentfonds und
Derivate.
Immobilien, Edelmetalle (zum Beispiel Gold), Oldtimer, Kunstwerke und Kryptowerte (zum Beispiel Bitcoin) sind keine Finanzinstrumente. Sie sind daher nicht Gegenstand einer Anlageberatung als Wertpapierdienstleistung sein.
Weitere Erläuterungen zum Verständnis einer Anlageberatung
Bei einer Anlageberatung soll die Empfehlung in Ihrem Interesse und nach Ihren individuellen Bedürfnissen erteilt werden.
Erhebung persönlicher Daten
Dazu müssen wir von Ihnen am Anfang einige persönliche Daten und auch Ihre Wünsche (= das Anlegerprofil) anhand eines Fragebogens wie folgt ermitteln:
Ihre finanziellen Verhältnisse (= Wie hoch ist Ihr Vermögen, Ihr laufendes Einkommen und Ihre laufenden Ausgaben und die sonstigen Belastungen und damit der Betrag, der Ihnen zur Anlage zur Verfügung steht?).
Ihre Anlageziele (= Was wollen Sie mit der Anlage Ihres Vermögens erreichen? Beispiele: langfristiger Vermögensaufbau oder Altersabsicherung).
Ihr Anlagehorizont (= Für welchen Zeitraum möchten Sie Ihr Geld anlegen? Langfristig für mehrere Jahre oder nur kurzfristig für wenige Monate? Wann benötigen Sie das Geld wieder?).
Ihre Risikobereitschaft (= Welche Wertschwankungen oder Verluste in dem verwalteten Portfolio sind Sie bereit hinzunehmen?).
Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen (= Sollen ökologische oder soziale Kriterien bei der Anlage berücksichtigt werden? Beispiele: Sollen Investitionen in bestimmte Wirtschaftsbereiche ausgeschlossen werden oder bestimmte Umwelt- oder Sozialziele gefördert werden?).
Ihre Kenntnisse und Erfahrungen bei der Vermögensanlage (= Welchen Wissensstand über die Risiken mit der Anlage verbundenen Risiken haben Sie?).
Bevor wir mit Ihnen einen Anlageberatungsvertrag abschließen, informieren wir Sie auch über die voraussichtlichen Kosten.
In dem Anlageberatungsvertrag sind alle wichtigen rechtlichen Einzelheiten geregelt.
Erteilung einer für Sie geeigneten Empfehlung
Auf Grundlage dieser Angaben erteilen wir Ihnen sodann eine für Sie geeignete Empfehlung. Insbesondere die Empfehlung zum Kauf und zum Halten eines Finanzinstruments muss Ihren Anlagezielen, Ihnen Nachhaltigkeitspräferenzen, Ihrer Risikobereitschaft und Ihren finanziellen Verhältnissen Rechnung tragen. Des Weiteren müssen Ihre Kenntnisse und Erfahrungen so beschaffen sein, dass Sie die mit der Empfehlung verbundenen wirtschaftlichen Risiken verstehen können.
Bei der „portfoliobezogenen“ Anlageberatung muss die Zusammensetzung des Portfolios insgesamt für Sie „geeignet“ sein. Hierzu vereinbaren wir mit Ihnen bestimmte Anlagerichtlinien. Diese müssen darauf ausgelegt sein, dass Ihr Portfolio Ihren Interessen und Bedürfnissen entspricht. Sie sind Bestandteil des zu schließenden Anlageberatungsvertrages und binden uns bei den laufenden Empfehlungen der Anlagen.
Erteilung einer Geeignetheitserklärung
Wir sind bei einer Anlageberatung gesetzlich verpflichtet, Ihnen für jede Empfehlung eine Geeignetheitserklärung zur Verfügung zu stellen. Darin wird erläutert, aus welchen Gründen wir die jeweilige Empfehlung für Sie als geeignet erachten.
Die Verpflichtung, eine Geeignetheitserklärung zur Verfügung zu stellen, entfällt dann, wenn wir Sie als „professionellen Kunden“ eingestuft haben. Dies könnte in Betracht kommen, wenn Sie über Bankguthaben und Finanzinstrumente im Wert von mehr als 500.000 Euro verfügen.
Ausführung der Empfehlung
Die Ausführung der Empfehlung durch Kauf oder Verkauf gehört nicht mehr zur Anlageberatung. Sie können uns aber beauftragen, die Empfehlung für Sie auszuführen. Im Falle eines Kaufs erteilen wir der Depotbank für Sie den von Ihnen gewünschten einen Kaufauftrag. Im Falle des Verkaufs erteilen wird für Sie der Depotbank den von Ihnen gewünschten Verkaufsauftrag. Hierfür benötigen wir von Ihnen eine Bankvollmacht. Diese berechtigt uns nur zur Veranlassung von Käufen und Verkäufen auf Ihrem von der Bank geführten Wertpapierdepot. In der Vollmacht ist es ausgeschlossen, dass wir Ihre Vermögenswerte auf unser Konto oder auf sonstige Konten übertragen können.
Diese Ausführung ist eine Anlagevermittlung oder eine Abschlussvermittlung. Hierzu stellen wir eine gesonderte Verbraucherinformation („Anlagevermittlung/Abschlussvermittlung) zur Verfügung. In der Praxis wird in diesem Falle ein kombinierter Anlageberatungs- und Anlagevermittlung/Abschlussvermittlungsvertrag geschlossen.
Unsere regelmäßigen Informationen
Grundsätzlich erhalten Sie außer der Geeignetheitserklärung keine weiteren Informationen.
Nur für den Fall einer „portfoliobezogenen“ Anlageberatung und der beauftragten Ausführung bekommen von uns regelmäßige Berichte mit bestimmten Informationen über die für Sie ausgeführten Empfehlungen sowie weitere Informationen.
In den regelmäßigen Berichten beziehen sich die Informationen auf einen bestimmten zurückliegenden Zeitraum. Das ist der Berichtszeitraum. Dieser umfasst in der Regel 3 oder 12 Monate. Einige Informationen in dem Bericht beziehen sich auf einen Stichtag. Dieser Stichtag ist meist der letzte Geschäftstag des Berichtszeitraums. Die Berichte können die folgenden Informationen enthalten:
Zusammensetzung und Bewertung Ihres Portfolios (= Welche Finanzinstrumente waren am Stichtag in Ihrem Portfolio enthalten? Wie viel waren die einzelnen Finanzinstrumente am Stichtag wert?
Wertentwicklung Ihres Portfolios und der Vergleichsgröße (z.B. ein Index), sofern mit Ihnen vereinbart, während des Berichtszeitraums (= Wie hat sich der Wert Ihrer Finanzinstrumente sowie die Vergleichsgröße im Berichtszeitraum entwickelt?).
Gebühren und Kosten (= Wie hoch waren die Kosten für die portfoliobezogene Anlageberatung im Berichtszeitraum?).
Kontostand Ihres Verrechnungskontos zum Beginn und zum Ende des Berichtszeitraums.
Eingegangene Zahlungen, zum Beispiel Dividenden und Zinsen.
Einzelne Transaktionen, also Käufe und Verkäufe von Finanzinstrumenten, sofern Sie hierüber keine regelmäßigen Informationen der Depotbank erhalten.
Geeignetheitserläuterung, also eine Erklärung, wie die veranlassten Käufe und Verkäufe den vereinbarten Anlagerichtlinien entsprochen haben.
Über die aktuelle Zusammensetzung und die Wertentwicklung Ihres Portfolios informieren wir Sie üblicherweise viermal im Jahr (jedes Quartal).
Zusätzlich zu den regelmäßigen Berichten informieren wir Sie bei einer portfoliobezogenen Anlageberatung und einer beauftragten Ausführung der Empfehlungen auch, wenn die Wertverluste Ihres Portfolios bestimmte Schwellenwerte übersteigen. Im Gesetz ist bei der Anlageberatung zwar keine Informationspflicht vorgegeben. Gleichwohl erachten wir es als sinnvoll, Sie über Wertverluste zu unterrichten. Wir informieren, wenn im Berichtszeitraum der anfängliche Wert Ihres Portfolios um 10% gefallen ist. Im weiteren Verlauf erhalten Sie immer dann erneut eine Verlustmitteilung, wenn im Berichtszeitraum der anfängliche Wert Ihres Portfolios um nochmals 10% gefallen ist. Im Anlageberatungsvertrag können aber auch niedrigere Schwellenwerte vereinbart werden.
Zur Laufzeit des Anlageberatungsvertrages
Der Vertrag über die Anlageberatung hat keine feste Laufzeit. Sofern die Anlageberatung über einen längeren Zeitraum erfolgen soll, können Sie den Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigung kann nicht mündlich erklärt werden, sondern muss in Textform (zum Beispiel per E-Mail) erfolgen.
Demgegenüber können wir selbst den Vertrag nur unter Einhaltung einer Frist kündigen, die im Anlageberatungsvertrag vereinbart ist.
Zu den Kosten der Anlageberatung
Über die Kosten der Anlageberatung erhalten Sie zu Beginn eine gesonderte Information. Für die Erteilung der Empfehlung erhalten wir eine Vergütung. Diese beträgt einen bestimmten Prozentsatz des Volumens, das Gegenstand der Empfehlung ist (sog. fixe Vergütung).
Zusätzlich zur fixen Vergütung kann bei der „portfoliobezogenen Anlageberatung“ auch eine sog. variable Vergütung anfallen. Diese wird in Abhängigkeit von der im Berechnungszeitraum erzielten Wertentwicklung des beratenen Portfolios erhoben. Dies erfolgt aber nur dann, wenn die vertraglich vereinbarte Mindestwertentwicklung übertroffen wurde. Von der über dieser Mindestwertentwicklung liegenden Wertveränderung wird dann die variable Vergütung mit einem bestimmten Prozentsatz errechnet. Verluste aus vorherigen Berechnungsperioden müssen jedoch zuvor ausgeglichen werden.
Der Prozentsatz der fixen und ggf. variablen Vergütung sowie weitere Abrechnungsdetails werden im Anlageberatungsvertrag vereinbart.
Die Kosten für die Führung des Wertpapierdepots und der Verrechnungskonten durch die Bank werden von dieser zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für die Kosten für den Erwerb oder den Verkauf der Finanzinstrumente. Anstatt die Kosten für die verschiedenen Sachverhalte getrennt zu erheben, kann die Bank auch eine pauschale Kostenquote mit Ihnen vereinbaren (sog. „All-In-Fee)“.
Wann besteht ein Widerrufsrecht?
Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Anlageberatungsvertrag nicht in unseren Geschäftsräumen abgeschlossen wurde, sondern beispielsweise über das Internet oder über das Telefon. Sie können den Anlageberatungsvertrag dann innerhalb von zwei Wochen widerrufen. In diesem Falle erhalten Sie von uns eine gesonderte gesetzliche Information in Form der Widerrufsbelehrung. Darin werden Sie über alle weiteren Einzelheiten des Widerrufs informiert. Die Widerrufsfrist von zwei Wochen beginnt erst dann, wenn der Vertrag abgeschlossen wurde und wir Ihnen die Widerrufsbelehrung korrekt erteilt haben.
Hinweis: Auch wenn Sie Anlageberatungsvertrag widerrufen, berührt dies nicht die Ihnen bereits erteilten Empfehlungen und auch nicht die für Sie ausgeführten Käufe oder Verkäufe. Das heißt, dass die bis zum Widerruf auf Basis der erteilten Empfehlungen veranlassten Käufe oder Verkäufe trotz des Widerrufs nicht rückgängig gemacht werden.