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FAQ
Ein unabhängiger Vermögensverwalter berät seine Kunden umfassend in Finanzthemen und ist dabei nur den Interessen seiner Mandanten verpflichtet. Mit einer ihm durch den Kunden erteilten Verwaltungsvollmacht kann er im Auftrag Wertpapiere wie Aktien und Anleihen handeln, oberstes Ziel ist der Kapitalerhalt und eine optimierte Wertentwicklung. Konten oder Depots können bei jeder Bank geführt werden und laufen auf den Namen des Kunden.
Ein Vermögensverwalter muss eine Zulassung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haben. Dafür ist mindestens eine dreijährige Erfahrung als leitender Angestellter im Bereich Anlageberatung oder Vermögensverwaltung und ein ausreichender Kapitalnachweis nötig.
Wir sind Experten für Wertpapierinvestments, aber bieten unseren Kunden darüber hinaus vielfältige Beratungsangebote. Das kann im privaten Bereich vom Vermögensaufbau über die Altersvorsorge bis zu Erbschaftsangelegenheiten reichen. Oder bei Unternehmern kümmern wir uns nicht nur um die ertragreiche Anlage von Kapitalreserven, sondern auch etwa um die Nachfolgeplanung oder Pensionsrückstellungen. Im Stiftungsbereich helfen wir von der Gründung über die Aufstellung von Anlagerichtlinien bis zur konkreten Umsetzung der Investmentstrategie.
Zunächst führen wir ein ausführliches Gespräch, um uns gegenseitig kennenzulernen. Das kostet nichts und ist unverbindlich. Wenn beide Seiten danach beschließen zusammenzuarbeiten, bereiten wir die Verträge vor und nehmen eine umfassende persönliche Vermögensanalyse vor. Basierend auf diesen Ergebnissen legen wir gemeinsam die taktische Ausrichtung und die weiteren Schritte fest.
Sie geben den Rahmen vor, in dem wir für Sie tätig werden. Auf Ihren Wunsch besprechen wir gerne vorab jeden einzelnen Schritt oder präsentieren Ihnen auch regelmäßig Ergebnisse.
Wir haben viele Kunden aus dem Raum Freiburg, aber auch deutschlandweit.
Eine umfassende Vermögensanalyse und die Entwicklung eines persönlichen Investmentkonzepts sind zeitaufwendig und müssen dank strenger gesetzlicher Vorgaben genau dokumentiert werden. Das lohnt sich in der Regel erst ab einer gewissen Mindestanlagesumme. Nehmen Sie doch einfach mit uns Kontakt auf und wir besprechen direkt, was wir Ihnen als Leistungen anbieten können. Über unseren Fonds FVM-Classic UI können Sie auf jeden Fall auch mit kleineren Beträgen unsere Kompetenz in Ihrem Anlagemix nutzen.
Sie erhalten regelmäßige Reportings über das verwaltete Vermögen und können sich jederzeit bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner direkt informieren.
Die FVM ist aufgrund des Einlagensicherungs- und Entschädigungsgesetzes (ESEAG) der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zugeordnet. Der Schutz umfasst die Sicherung von Einlagen und Verpflichtungen aus Wertpapiergeschäften, insbesondere bei Insolvenz des Vermögensverwalters. Die FVM handelt als zugelassener Finanzportfolioverwalter gemäß § 32 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) ausschließlich auf der Grundlage einer Verwaltungsvollmacht und erlangt damit zu keinem Zeitpunkt Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden. Für die Sicherheit der Anlagen ist damit die Sicherungseinrichtung des Kreditinstituts maßgebend, bei dem die Konten und Depots des Kunden geführt werden.
Im Prinzip können Sie jedes Institut wählen. Viele unserer Kunden führen Ihr Portfolio bei der V-Bank, die auf Vermögensverwalter Kunden spezialisiert ist und bewusst keine anderen Geschäftsbereiche hat. Damit fallen Risken weg, die andere Konzerne etwa durch Kreditgeschäfte oder Investmentbanking haben.
Nur Sie selbst verfügen über Ihr Vermögen, uns erteilen Sie lediglich eine Verwaltungsvollmacht mit der wir zum Beispiel Aktien oder Anleihen in Ihrem Sinne handeln können. Die FVM ist zu keinem Zeitpunkt im Besitz von Geldern oder Wertpapieren der Kunden. Das Konto und Depot lautet auf Ihren Namen.
Das ist abhängig davon, bei welcher Bank Sie Ihr Konto führen, für das eine Vermögensverwaltungsvollmacht erteilt wurde. Wir nehmen keine Gelder an und können auch nichts auszahlen. Sie haben jederzeit Zugriff auf Ihr Vermögen.
Der Anlagebetrag wird nicht an den Vermögensverwalter überwiesen, sondern auf das Konto, was auf Ihren Namen angelegt wurde. Dem Vermögensverwalter erteilen Sie lediglich eine Verwaltungsvollmacht für Ihr Konto und Depot. Wir können nur für Sie handeln, also zum Beispiel Aktien und Fonds kaufen, aber Sie alleine verfügen über Ihr Vermögen.
Vereinbaren Sie jetzt einen Gesprächstermin!
Wir stehen Ihnen gerne für ein unverbindliches und persönliches Gespräch zur Verfügung.
Rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie das nebenstehende Kontaktformular.
Kontakt
Freiburger Vermögensmanagement GmbH
Zita-Kaiser-Straße 1 - Quadriga
79106 Freiburg
Telefon: 0761 / 21 710 71
E-Mail: info@freiburger-vm.de
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