FVM Classic

Ausgewogenheit als Fonds

Der FVM Classic ist trotz seines Namens kein klassischer Fonds. Denn wir sehen ihn als Fortsetzung unserer Vermögensmanagement-Philosophie, die eine Balance zwischen Chancen und Risiken wahrt. Oberstes Ziel ist nicht wie bei vielen anderen Produkten am Markt die Gewinnmaximierung, sondern der Schutz des Kundenvermögens vor Unwägbarkeiten. Hier hat sich eine ausgewogene Mischung aus Aktien, Renten, Edelmetallen und einer flexiblen Barreserve bewährt.

Der FVM Classic auf einen Blick

Kontrolliertes Ertragswachstum

Wir streben ein kontrolliertes Ertragswachstum an, bei stetiger Wertentwicklung und vertretbaren Schwankungen, was uns in den letzten Jahren auch in Krisenphasen gelungen ist.

Im Rahmen des stringenten FVM Investmentprozesses achten wir bei der Selektion von Aktien und Rentenpapieren auf eine breite Mischung von Branchen, Regionen, Währungsräumen, Schuldnerrisiken und nicht zuletzt insgesamt auf zukunftsfähige Qualitäten.

  • Verantwortungsbewusste Vermögensverwaltung ist der Leitgedanke

Aktives Management mit Expertise

Wir investieren mit Weitblick und vermeiden hektisches Handeln. Im FVM Classic lassen wir uns weder von Euphorie noch von Pessimismus anstecken. Die Aufteilung der Anlageklassen passen wir laufend an die aktuelle politische und wirtschaftliche Lage an, um auf Risiken zu reagieren oder Chancen zu nutzen.

Die Aktienquote wird zum Beispiel bei steigenden Marktunsicherheiten gesenkt oder durch Absicherungsstrategien aufgelaufener Gewinne gegen Kursverluste geschützt. Die Leitlinien dafür legt unser mindestens einmal im Quartal tagender Anlageausschuss fest, bei dem wir die externe Perspektive wechselnder Gäste nutzen.

Die Fondsbasis hat sich als effizientes und für die Kunden besonders transparentes Mittel zur Umsetzung unserer breit diversifizierten Vermögensverwaltungsstrategie bewährt.

Investmentprozess beim FVM Classic

Stammdaten FVM Classic

Rechtliche Hinweise

Dieses Darstellung ist eine Marketingmitteilung und dient ausschließlich Marketing- und Informationszwecken. Die Angaben beruhen auf Quellen, die wir für zuverlässig halten, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir jedoch keine Gewähr übernehmen können. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dies keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen darstellt. Anlageentscheidungen sollten nur auf der Grundlage der aktuellen Verkaufsunterlagen (Wesentliche Anlegerinformationen, Verkaufsprospekt und -soweit veröffentlicht- der letzte Jahres- und Halbjahresbericht) des Sondervermögens FVM Classic getroffen werden, die auch die allein maßgeblichen Vertrags- bzw. Anlagebedingungen enthalten. Die Verkaufsunterlagen werden ab dem Auflagedatum bei der Verwahrstelle Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG (Kaiserstraße 24, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: +49 69 2161-0), der Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH (Theodor-Heuss-Allee 70, 60486 Frankfurt am Main) und dem Fondsberater Freiburger Vermögensmanagement GmbH (Zita-Kaiser-Straße 1, 79106 Freiburg, Tel.: +49 761 21 71 071) in deutscher Sprache zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten. Die Verkaufsunterlagen sind zudem im Internet unter www.freiburger-vm.de oder www.universal-investment.com abrufbar.

Die zur Verfügung gestellten Informationen bedeuten keine Empfehlung oder Beratung. Alle Aussagen geben die aktuelle Einschätzung wieder. Die in dem Dokument zum Ausdruck gebrachten Meinungen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Weder die Kapitalverwaltungsgesellschaft noch deren Kooperationspartner übernehmen irgendeine Art von Haftung für die Verwendung dieses Dokuments oder dessen Inhalts.

Eine Zusammenfassung Ihrer Anlegerrechte in deutscher Sprache finden Sie auf www.universal-investment.com/media/document/Anlegerrechte. Zudem weisen wir darauf hin, dass die Universal-Investment-Gesellschaft mbH bei Fonds für die sie als Verwaltungsgesellschaft Vorkehrungen für den Vertrieb der Fondsanteile in EU-Mitgliedstaaten getroffen hat, beschließen kann, diese gemäß Artikel 93a der Richtlinie 2009/65/EG und Artikel 32a der Richtlinie 2011/61/EU, insbesondere also mit Abgabe eines Pauschalangebots zum Rückkauf oder zur Rücknahme sämtlicher entsprechender Anteile, die von Anlegern in dem entsprechenden Mitgliedstaat gehalten werden, aufzuheben.